Anwalt – kann ich mir das überhaupt leisten?
Natürlich kostet die anwaltliche Tätigkeit Geld.
Wenn Sie nur über ein geringes oder über kein Einkommen verfügen, müssen Sie deshalb aber nicht auf Ihr Recht verzichten. In vielen Fällen kann eine Kostenübernahme im Wege der sog. Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe oder Verfahrens-kostenhilfe erreicht werden. Ob dies für Ihr Anliegen zutrifft, kann in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Sprechen Sie Ihre finanzielle Situation bereits im ersten Gespräch an, damit rechtzeitig erforderliche Anträge gestellt werden können. Bitte bringen Sie in diesem Fall bereits zum ersten Gespräch Belege über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben mit. Sollten Sie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II beziehen, genügt in der Regel der aktuelle Leistungsbescheid.
Steht Ihnen eine Rechtsschutzversicherung zur Seite, übernehme ich selbstverständlich die erforderliche Deckungsanfrage und rechne direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.